AGB

1. Nutzer und Nutzungsrecht:
a. Der Nutzer ist berechtigt, die Einrichtungen des Sportvereinszentrums „TSV Aktivum“ während der durch Aushang bekannt gegebenen Öffnungszeiten im Rahmen des von ihm gebuchten Umfangs zu benutzen.
b. Der Nutzer darf die gerätegestützte Trainingsfläche nur benutzen, wenn eine Einweisung an den einzelnen Geräten durch einen qualifizierten Mitarbeiter des TSV Aktivum erfolgte und der Nutzer mit der Nutzung vertraut ist. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Geräte.
c. Sofern Nutzer von minderjährigen Kindern unter 16 Jahren begleitet werden, obliegt den Nutzern die Aufsichtspflicht für die Kinder. Der Nutzer hat darauf zu achten, dass sich das Kind nicht im Geräte- und Kursbereich sowie in der Sauna aufhält.
d. Der Nutzer kann an den betreuten Kursen teilnehmen. Ein Anspruch auf die Teilnahme an bestimmten Kursen besteht nicht. Kurse finden erst ab einer Anzahl von 3 Teilnehmern statt.
e. Das Mindestalter für ein Mitglied im TSV Aktivum beträgt 16 Jahre.
f. Die Mitgliedschaft ist eine persönliche Mitgliedschaft und nicht übertragbar.
g. Für „Aktiv komplett“, „Aktiv komplett Flex 7“, „Aktiv Geräte“ und „Aktiv Kurse“ ist die Mitgliedschaft im TSV Hüttlingen 1892 e.V. erforderlich. Dabei handelt es sich um zwei rechtlich selbstständige Verträge mit unterschiedlichen Kündigungsfristen.

2. Nutzungsentgelt / Beiträge:
a. Das Nutzungsentgelt wird im Voraus durch einen Abbuchungsauftrag bzw. Lastschrifteinzug erhoben. Es gilt als vereinbart, dass die Nutzungsentgelte regelmäßig monatlich im Voraus fällig sind.
b. Anschriftenänderungen und Kontoänderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Nutzer diese Mitteilung, so hat der Nutzer die hieraus entstehenden Kosten (Rücklastschriftgebühren, Einwohnermeldeamtsanfragen o. ä.) zu erstatten. Der Nutzer hat für ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen. Ist das Mitglied mit seinen Zahlungen in Verzug, so werden ihm die anfallenden Bank- und Bearbeitungsgebühren bzgl. der Rücklastschrift in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten ist das TSV Aktivum berechtigt, das Mitglied bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Beitrags zuzüglich der Bank- und Mahngebühren von der Nutzung der Leistung im TSV Aktivum auszuschließen.
c. Die Tarif-Voraussetzungen für Schüler, Studenten, Azubis etc. sind nachzuweisen. Werden Nachweise, welche eine Verminderung des Beitrags nach sich ziehen, nicht erbracht, wird der Beitrag den aktuellen Preisen des TSV Aktivum angepasst. Der Nutzer ist verpflichtet, den Wegfall der Voraussetzungen für einen Sondertarif dem TSV Aktivum unverzüglich mitzuteilen. Rückwirkend sind keine Ermäßigungen des Beitrags möglich.
d. Der TSVH ist berechtigt, angemessene Preisanpassungen, insbesondere aufgrund gestiegener Kosten, z. B. Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder steigender Energiekosten, durchzuführen. Nutzungsentgeltanpassungen werden 30 Tage vorher mitgeteilt.

3. Nutzungsdauer / Kündigung:
a. Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach der Vertragsdauer, diese beträgt 12 bzw. 7 Monate. Die ersten 30 Tage der Laufzeit gelten als Probezeit. Während dieser Zeit sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu beenden.
b. Vorübergehende Sportuntauglichkeit, z. B. durch kurze Erkrankungen – solche bis zu einem Monat – entbinden nicht von der Verpflichtung aus diesem Vertrag. Bei voraussichtlich längerer Krankheit ist ein entsprechendes ärztliches Attest, aus dem die voraussichtliche Erkrankungsdauer ersichtlich ist, vorzulegen. In diesen Fällen kann der Vertrag ruhend gestellt werden. Im Fall einer Schwangerschaft ist dies längstens 6 Monate, beginnend mit der Vorlage des Attests, möglich. Ein Antrag auf Ruhestellung muss vor Stilllegung eingegangen sein. Die Nutzung verlängert sich um die Ruhezeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einvernehmen bei ausbildungs- oder berufsbedingten Verhinderungsgründen pausiert werden. Hierzu bedarf es seitens des Mitglieds eines schriftlichen Antrags mit Nachweis der Verhinderung (z. B. Arbeitgeberbescheinigung, Studiennachweis). Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit.
c. Die Mitgliedschaft kann für die Dauer von maximal 4 Wochen jährlich per Gutschein an eine dritte Person übertragen werden. Diese darf während der Abwesenheit die gesamten Leistungen der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen. Urlaubsgutscheine können nur einmalig von Nichtmitgliedern eingelöst werden.
d. Die Nutzungsverträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten verlängern sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht schriftlich und fristgerecht mindestens 4 Wochen vor Vertragsende gekündigt werden. Danach sind diese monatlich mit einer Frist von 4 Wochen kündbar.
e. Der Nutzungsvertrag „Aktiv komplett Flex 7“ ist davon ausgenommen, da er nach Ablauf der Vertragsdauer (ohne Kündigung) endet.
f. Das TSV Aktivum gewährt ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug von mehr als 20 km. Dazu ist ein Nachweis (Mietvertrag, Wohnortsmeldung) nötig.

4. Öffnungszeiten:
a. Die Öffnungszeiten werden durch den Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungszeiten oder des Leistungsangebotes bleiben vorbehalten. Die Einrichtung kann an Feiertagen und in den Ferien geschlossen bleiben.

5. Haftung:
a. Eine Haftung für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen.
b. Das TSV Aktivum weist den Nutzer darauf hin, dass sich aus der Nutzung des TSV Aktivum gesundheitliche Risiken ergeben können. Das Aktivum und deren Mitarbeiter haften nicht bei gesundheitlichen Schäden. Das Mitglied bestätigt mit der Unterschrift auf dem Nutzungsvertrag, dass es sportgesund ist. Weiterhin haftet das TSV Aktivum und dessen Mitarbeiter nicht für selbstverschuldete Unfälle, Verletzungen und körperliche Beeinträchtigungen durch die unsachgemäße Ausführung von Übungen und die Bedienung von Geräten im TSV Aktivum.
c. Mutwillig herbeigeführte Sachschäden an Trainingsgeräten und Einrichtungen des TSV Aktivum werden auf Kosten des Verursachers behoben.

6. Datenschutz:
a. Das „TSV Aktivum“ informiert das Mitglied hiermit darüber, dass die von ihm angegebenen Daten über dessen persönliche und sachliche Verhältnisse auf Datenverarbeitungssystemen des „TSV Aktivum“ bzw. des jeweiligen Vereins (TSV Hüttlingen 1892 e.V.) gespeichert und für Verwaltungszwecke verarbeitet und genutzt werden (§ 33 BDSG). Je nach Anforderung des zuständigen Fachverbands und des Württembergischen Landessportverbands werden Daten an die Verbände weitergeleitet für deren Verwaltungszwecke. Das „TSV Aktivum“ versichert eine vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten und keine Weiterleitung an außenstehende Dritte. Jedoch behält es sich vor, ggf. personenbezogene Daten an einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen weiterzureichen. Zudem werden die Daten an die Druckerei zum Etikettendruck übermittelt. Diese speichert die Daten jedoch nicht. Jedes Mitglied kann jederzeit schriftlich Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten verlangen und erhalten bzw. Korrektur fordern, soweit die gespeicherten Daten unrichtig sind. Sollten die gespeicherten Daten für die Abwicklung der Geschäftsprozesse nicht notwendig sein, so kann das Mitglied auch eine Sperrung, ggf. auch eine Löschung der personenbezogenen Daten verlangen.
b. Je nach Anforderung des zuständigen Fachverbandes und des Württembergischen Landessportbundes werden Daten an die Verbände weitergeleitet für deren Verwaltungszwecke.
c. Der TSVH versichert eine vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten und keine Weiterleitung an Außenstehende. Jedoch behält sie sich vor, gegebenenfalls personenbezogene Daten an einen Anwalt oder ein Inkasso-Unternehmen weiterzuleiten. Zudem werden die Daten an die Druckerei zum Etikettendruck übermittelt. Diese speichert die Daten jedoch nicht.
d. Jedes Mitglied kann jederzeit schriftlich Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten erhalten und Korrektur verlangen. Mit Beendigung des Vertrages werden personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht.

7. Verschiedenes:
a. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Haus- und Trainingsordnung. Die Nichtinanspruchnahme unserer Leistungen berechtigt nicht zu Kürzungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
b. Jede Änderung der Nutzungsvereinbarung bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel selbst.
c. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das TSV Aktivum vor, Nutzer fristlos zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen. Die Leitung des TSV Aktivum und die Vorstände des TSV Hüttlingen haben das Recht, den Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen auszuschließen. In diesem Fall werden dem Nutzer im Voraus entrichtete Beiträge zurückerstattet.
d. Die im TSV Aktivum zur Verfügung gestellten Spinde in den Umkleiden dürfen vom Nutzer ausschließlich während seiner Anwesenheit im TSV Aktivum genutzt werden. Die Mitarbeiter des TSV Aktivums sind berechtigt, über die Anwesenheit hinaus verwendete Spinde nach Schließung zu öffnen.
e. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung oder der Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig, hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Nutzungsausfall:
Wird es dem TSV Aktivum aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden.

Stand: 01.07.2024